Häufig gestellte Fragen – FAQ

Warum zählen Händedesinfektionsmittel in Deutschland zu Arzneimitteln?
Im Sinne des deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG) zählen Desinfektionsmittel als Arzneimittel, wenn sie
  • So benannt sind und so aussehen, dass sie beim Verbraucher den Eindruck erwecken, dass sie für die Anwendung am menschlichen Körper geeignet sind
  • als Mittel bestimmt sind, das über Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung von menschlichen Krankheiten oder Beschwerden verfügt
  • am Körper angewendet werden können, um Körperfunktionen zu beeinflussen, korrigieren oder wiederherzustellen
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie in §2 Absatz 1 Nummer 1 AMG Hände- und Hautdesinfektionsmittel mit medizinischer Zweckbestimmung dürfen sich Arzneimittel nennen, wenn sie durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gründlich untersucht und zugelassen wurden. Alle Produkte ohne Arzneimittelzulassung dürfen im deutschen Gesundheitswesen nicht verwendet werden.
Muss die Gummisepte einer Infusionsflasche desinfiziert werden, bevor eine Infusion zubereitet wird?
Ja. Sofern die Infusionsflaschen nicht steril sind, müssen sie vor dem Einführen der Kanüle mit einem alkoholischen Mittel gereinigt werden. Das Robert Koch Institut gibt an, dass für diesen Zweck auch alkoholische Hautdesinfektionsmittel verwendet werden können. Quelle: Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen, Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI). Bundesgesundheitsblatt 2011, 54:1135–1144.
Dürfen abgelaufene Desinfektionsmittel im Hausmüll entsorgt werden?
Nein. Desinfektionsmittel mit überschrittenem Haltbarkeitsdatum müssen durch einen Entsorgungsbetrieb entsorgt werden. Es handelt sich dabei um Schadstoffe, die für Menschen und ihre Umwelt gefährlich werden können. Festgelegt sind die entsprechenden Verordnungen im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.
Muss nach einer Instrumentendesinfektion mit abschließender Sterilisation noch ein viruzid wirksames Desinfektionsmittel verwendet werden?
Nein. Sofern die Instrumente nach der Desinfektion sterilisiert wurden, ist ein bakterizid und begrenzt viruzides Desinfektionsmittel ausreichend. Quelle: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten., Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Bundesgesundheitsblatt 2012, 55:1244–1310.
Müssen nach jedem geschriebenen EKG die Elektroden desinfiziert werden?
Ja. Nach den KRINKO-Empfehlungen zur Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten werden EKG-Elektroden als unkritisch eingestuft. Das heißt, dass sie als Medizinprodukte nur mit intakter Haut in Berührung kommen. Nach dem Gebrauch werden die Elektroden gereinigt und desinfiziert. Die Herstellerangaben müssen dabei berücksichtigt werden. Quelle: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Bundesgesundheitsblatt 2012, 55:1244–1310.
Ist die Verwendung von Kittelflaschen in Bezug auf die Händehygiene sinnvoll?
Ja, in Studien konnte ein positiver Effekt bei der Verwendung von Kittelflaschen in Bezug auf die Compliance nachgewiesen werden. Die Gebinde sind mobil und die Hände können jederzeit der Situation entsprechend desinfiziert werden. Zwar wird hin und wieder bemängelt, dass die Desinfektionsflaschen mit kontaminierten Händen angefasst werden, wobei das bei korrekter Anwendung kein Problem darstellt. In der Regel werden die Hände erst nach dem Wegstecken der Kittelflasche desinfiziert.
Dürfen Ärzte und Pflegekräfte Nagellack bzw. Nagelgel verwenden?
Nein. Das Robert Koch Institut empfiehlt zunächst, gegelte Fingernägel mit lackierten Fingernägeln gleichzusetzen. In Risikobereichen sind beide Dekorationen daher untersagt. Personen, die Patienten pflegen und behandeln, sollten auf lackierte und gegelte Nägel verzichten, weil Verschmutzungen unter Umständen nicht sichtbar sind und möglicherweise eine notwendige Entfernung unterbleibt. Quelle: Robert Koch-Institut FAQ „Welche Risiken gibt es bei lackierten Nägeln?“
Wie lange sind Händedesinfektionsmittel haltbar, die im Originalbehälter bei unverschlossenem Deckel aufbewahrt werden?
Die Haltbarkeit von Händedesinfektionsmitteln beträgt 12 Monate. Bedingung ist, dass der Behälter nach der Öffnung stets wieder fest verschlossen wird. Werden die Behälter nicht fest verschlossen, reduziert sich die Haltbarkeit von alkoholischen Händedesinfektionsmitteln auf 6 Monate. Dies gilt auch für Händedesinfektionsmittel, die in Spender umgefüllt wurden.
Warum muss bei Originalflaschen von Händedesinfektionsmitteln immer das Anbruchsdatum vermerkt werden?
In Deutschland zählen Hände- und Hautdesinfektionsmittel zu den Arzneimitteln. §11, Absatz 1, Satz 1, Nr. 6b des deutschen Arzneimittelgesetzes gibt an, dass die Packungsbeilage oder das Rückseitenetikett der Originalverpackung eine „Angabe zur Haltbarkeit nach Öffnen des Behältnisses“ enthalten muss. Die entsprechende Haltbarkeitsdauer wird immer durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft und zugelassen. Die Aufbrauchszeit ist dabei meist deutlich kürzer als die Haltbarkeitszeit. Händedesinfektionsmittel dürfen bis zu 12 Monate nach Anbruch verwendet werden. Werden die Desinfektionsmittel in Spender umgefüllt, sind sie nur 6 Monate nutzbar.
Darf mit jeder Art von Handschuhen Flächendesinfektionsmittel angesetzt werden?
Nein. Das zum Produkte gehörende Sicherheitsdatenblatt informiert über die Voraussetzungen zur Verwendung des Flächendesinfektionsmittels. Je nach Anforderung müssen die Schutzhandschuhe ausgewählt werden. Das liegt daran, dass beim Umgang mit einigen Desinfektionsmitteln gewährleistet sein muss, dass der Verwendet nicht in Kontakt mit Labor-Chemikalien kommt. Die Angaben zu den Flächendesinfektionsmitteln und den erforderlichen Schutzhandschuhen sollten gut sichtbar in einem Handschuhplan vermerkt und den Mitarbeitern zugänglich sein.
Gibt es besondere Anforderungen an die Schlussdesinfektion eines Patientenzimmers bei Pseudomonas aeruginosa?
Pseudomonas aeruginosa ist ein Bakterium, das bevorzugt Nassbereiche besiedelt. Die Schlussdesinfektion erstreckt sich über alle patientennahe Oberflächen und Gegenstände. Insbesondere Flächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt sollten behandelt werden. Das konkrete Ausmaß der Reinigungsmaßnahmen wird bestimmt durch Empfehlungen des Robert Koch Instituts und richtet sich nach dem Erreger und anderen Randbedingungen. Quelle: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen, Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI). Bundesgesundheitsblatt 2004,  47:51-61.
Wie kann garantiert werden, dass der Arbeitgeber eine dem Hygieneplan entsprechenden Dienstkleidung für das Personal in Altenpflegeheimen stellt?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchzuführen. Der TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ gibt an, dass persönliche Schutzausrüstung für den Arbeitnehmer der Gefährdungsstufe entsprechend zur Verfügung gestellt werden muss. Der Arbeitnehmer wiederum ist verpflichtet, die Schutzkleidung zu tragen. Quelle: Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250, Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250), Ausgabe: November 2003, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl Nr. 15-20 vom 25. April 2012, S. 380-382.
Sind Zellstofftupfer und Hautantiseptikum ausreichend, um vor einer Blutabnahme die verwendete Hautstelle zu desinfizieren?
Ja. Bei der Blutabnahme empfiehlt das Robert Koch Institut keimarme Tupfer. Das heißt, sie müssen nicht steril sein. Quelle: Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen, Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI). Bundesgesundheitsblatt 2011, 54:1135–1144.
Bei welchen Eingriffen muss in der Zahnarztpraxis eine sterile Berufskleidung bzw. sterile Abdeckung des Patienten erfolgen?
Bei allen zahnärztlich-chirurgischen/ oralchirurgischen Eingriffen mit nachfolgendem speicheldichten Wundverschluss sowie bei Patienten mit erhöhtem Infektionsrisiko empfiehlt das Robert Koch Institut das Tragen von sterilen Handschuhen. Quelle: Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. Bundesgesundheitsblatt 2006, 49:375-–394
Ist es erforderlich, dass Bewohner in Pflegeeinrichtungen, die mit MRSA-Bakterien befallen sind, saniert werden?
Nein. Das Robert Koch Institut empfiehlt keine regelmäßige Abtötung von MRSA Erregern, die auf Bewohnern festgestellt werden. Der Sanierungsbedarf hängt immer vom individuellen Risiko sowie der epidemiologischen Situation in der Pflegeeinrichtung ab. Die Sanierung erfolgt entsprechend der ärztlichen Anweisung und wird mit als Arzneimittel deklarierten Desinfektionsmitteln durchgeführt. Quelle: Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Bundesgesundheitsblatt 1999. 42: 954-958.
Müssen Hände nur in dem Zeitraum desinfiziert werden, wenn eine Wirksamkeit innerhalb von 15 Sekunden vom Hersteller angegeben ist?
Nein. Je nach Erreger können die Händedesinfektionsmittel ihre Wirksamkeit innerhalb von 15 Sekunden erreichen. Dennoch reicht dieser kurze Zeitraum in der klinischen Praxis nicht aus, um die Hände qualitativ hochwertig zu desinfizieren. Sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Robert Koch Institut empfehlen eine Einwirkzeit von 30 Sekunden, wenn eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt wird. Quelle: Kampf, G. et al. Influence of rub-in technique on required application time and hand coverage in hygienic hand disinfection. BMC Infectious Diseases 2008, 8:149.
Wann muss die Einwirkzeit von Flächendesinfektionsmittel genau eingehalten werden?
  • Bei Flächen, die mit Wasser nachgespült werden, z.B. Badewanne, Spüle
  • Bei Desinfektionsmaßnahmen, für die vom Robert Koch Institut gelistete Produkte eingesetzt werden müssen, z.B. im Seuchenfall
  • Bei Desinfektion, die verhindern soll, dass Keime von der Fläche in den menschlichen Körper gelangen, z.B. über Wunden
Darf der Gesetzgeber die Anwendung von bestimmten Produkten vorschreiben?
Ja. Das gilt im Falle einer Entseuchung, die behördlich angeordnet wird. Die Gesetzesgrundlage ist § 18 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Dann dürfen nur Mittel und Verfahren angewendet werden, die das Robert Koch Institut im Bundesgesundheitsblatt gelistet und empfohlen hat. Quelle: § 18 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Können antibiotika-resistente Erreger bei häufiger Händedesinfektion auch eine Unempfindlichkeit gegenüber Alkohol entwickeln?
Nein. Es gibt keine wissenschaftliche Literatur, die besagt, dass Alkohole Resistenzen auslösen können. Erklären lässt sich das mit der Wirkungsweise von Alkoholen. Alkohole haben eine unspezifische Wirkungsweise. Sie schädigen die äußere Zellmembran der Erreger, dringen ein und zerstören die innere Struktur. Das führt langfristig zum Verlust der Zellaktivität und zum Zelltod.
Was ist ein „Seifenfehler“?
Als „Seifenfehler“ versteht man die unvorteilhafte Kombination von Desinfektionsmitteln und Seifen. Wenn die Wirkstoffe beider Produkte (Kationen gegen Anionen) einander neutralisieren, kann es zu einer Verminderung oder einem Verlust der Reinigungs- bzw. Desinfektionswirkung kommen. Vor dem Einsatz von Reinigern ist also zu prüfen, ob die Produkte verträglich miteinander sind. Informationen dazu können die Hersteller geben.
Warum müssen patientennahe Flächen routinemäßig desinfiziert werden?
Patientennahe Flächen werden regelmäßig als Infektionsquelle identifiziert, da sie mit Erregern besiedelt sind. Daher ist die Flächendesinfektion ein Bestandteil des Multibarrierensystems zur Infektionsprävention. Zu reinigende Flächen werden nach Empfehlung des Robert Koch Instituts in Risikogruppen eingeteilt und entsprechend behandelt. Quelle: Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI). Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforsch -Gesundheitsschutz, 2004, 47:51–61.
Welche Patienten sollte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen auf MRSA getestet werden?
Das Robert Koch Institut hat eine Handlungsempfehlung „zur Prävention und Kontrolle von Methicillinresistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“ ausgegeben. Es empfiehlt ein Screening (Nasenabstrich, ggfs. Rachenabstrich, Wunden- sowie Perinealabstrich) bei:
  • Patienten mit bekannter MRSA-Anamnese
  • Patienten aus Regionen/Einrichtungen mit bekannt hoher MRSA Prävalenz
  • Patienten mit einem stationären Krankenhausaufenthalt (> 3 Tage) in den zurückliegenden 12 Monaten
  • Patienten, die (beruflich) direkten Kontakt zu Tieren in der landwirtschaftlichen Tiermast (Schweine) haben
  • Patienten, die während eines stationären Aufenthaltes Kontakt zu MRSA-Trägern hatten (z. B. bei Unterbringung im selben Zimmer)
  • Patienten mit zwei oder mehr der nachfolgenden Risikofaktoren: chronische Pflegebedürftigkeit, Antibiotikatherapie in den zurückliegenden 6 Monaten, liegende Katheter (z. B. Harnblasenkatheter, PEG-Sonde), Dialysepflicht, Hautulcus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen, Brandverletzungen.
Quelle: Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI. Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von Methicillinresistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Bundesgesundheitsblatt -Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz, 1999, 42: 954–958.
Ist Basishygiene bei ESBL-Bakterien ausreichend?
Unterschiedlich. ESBL-Bakterien sind Enterobakterien. Sie können Enzyme bilden, sogenannte Beta-Lactamasen. Die Bakterien sind unempfindlich gegenüber eine Vielzahl von Antibiotika. Die zu ergreifenden Hygienemaßnahmen hängen vom Resistenzmuster des Erregers sowie der Risikosituation des Patienten ab. Entweder reicht die Basishygiene oder aber gezielte Maßnahmen wie Barrierepflege oder Isolierung kommen hinzu. Quelle: Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Bundesgesundheitsblatt 2012, 55:1311–1354.
Was besagt der Ein-Stunden-Wert der Flächendesinfektion?
Beim Ein-Stunden-Wert handelt es sich um den Verdünnungs- bzw. Konzentrationswert, der seine Wirkung nach einer Stunde Einwirkzeit entfaltet. Insbesondere in hohen Risikobereichen findet dieser Wert Anwendung. Der VAH e.V. empfiehlt die Einhaltung des Ein-Stunden-Werts zum Beispiel bei der prophylaktischen Flächendesinfektion. Die Fläche darf während der einstündigen Einwirkzeit wieder genutzt werden, sobald das Desinfektionsmittel angetrocknet ist. Dann sind die meisten Mikroorganismen abgestorben. Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen die Einwirkzeiten komplett eingehalten werden müssen. Quelle: Anwendungshinweise. Fragen und Antworten zu Maßnahmen der Antiseptik und der chemischen Desinfektion. VAH Verbund für Angewandte Hygiene e.V. Desinfektionsmittel-Kommission, 2012.
Gibt es Instrumentendesinfektionsmittel, bei denen ein Nachspülen erforderlich ist?
Ja. Das Robert Koch Institut empfiehlt sowohl bei der manuellen als auch maschinellen Wiederaufbereitung von Instrumenten ein intensives Nachspülen. Damit soll verhindert werden, dass Rückstände von Desinfektionsmitteln an den Instrumenten verbleiben und gesundheitliche Beeinträchtigungen auslösen. Weiterführende Informationen enthält die dazugehörige KRINKO-Empfehlung. Quelle: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Bundesgesundheitsblatt 2012, 55:1244–1310.
Kann es passieren, dass multiresistente Erreger eine Resistenz gegenüber Wirkstoffen entwickeln, die in Flächen- oder Hautdesinfektionsmittel enthalten sind?
Ja, das kann in seltenen Fällen passieren. Grundsätzlich tritt so etwas allerdings selten auf. Bei Desinfektionsmitteln auf alkoholischer Basis gibt es aufgrund der unspezifischen Wirkung der Alkoholmoleküle auf Keime keine Resistenzen, aber bei aldehydhaltigen Produkten können diese auftauchen. Chemisch lässt sich das begründen. Quelle: Reiss I. et al., Disinfectant contaminated with Klebsiella oxytoca as a source of sepsis in babies. The Lancet 2000;356:310-311.
Kann es Resistenzen gegenüber bestimmten alkoholischen Händedesinfektionsmitteln geben?
Nein. Desinfektionsmittel haben eine unspezifische Wirkung auf Bakterien. Daher ist keine Resistenzbildung zu erwarten. Die Alkoholmoleküle zerstören die Zellhülle, dringen in den Zellkern ein und zerstören ihn von innen. Das führt zum Zelltod der Bakterien. Allein eine unsachgemäße Anwendung von Desinfektionsmittel kann zu Resistenzen führen, wenn zum Beispiel die Konzentration des Wirkstoffs oder die Einwirkzeit nicht eingehalten werden.
Muss die Haut von Patienten mit clostridium difficile-Infektionen vor einer Operation speziell antiseptisch gemacht werden?
Nein. Diese Darmbakterien gehören zu den bakteriellen Sporenbildnern. Gegen Sporen gibt es keine Hautantiseptika. Für diese Patienten gelten also die allgemeinen Richtlinien zur Operationsvorbereitung. Es ist eine gründliche Hautantiseptik der Haut im Operationsgebiet mit einem geprüften und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassenen Antiseptikum unter Einhaltung der angegebenen Einwirkzeit durchzuführen. Quellen: 1. Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Bundesgesundheitsblatt 2000, 43:644–648. 2. Prävention postoperativer Infektionen im Operationsgebiet Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Bundesgesundheitsblatt 2007, 50:377-39
Welche Hygienemaßnahmen müssen ergriffen werden, wenn Patienten mit multiresistenten Gram-negativen Erregern eine Resistenz gegenüber drei bzw. vier Antibiotikagruppen aufweisen?
Die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen unterscheiden sich je nach Resistenzprofil und Bereich, z. B. Risikopatienten. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) vom Robert Koch Institut (RKI) empfiehlt die Einhaltung der Basishygiene für Patienten mit multiresistenten Gram-negativen Stäbchen mit Resistenz gegen drei von vier Antibiotikagruppen, sofern sie sich auf Normalstationen befinden. Für besondere Risikobereiche wie die Neonatologie sollten darüber hinaus gehende Hygienemaßnahmen ergriffen werden. Näheres dazu findet man in den entsprechenden Empfehlungen. Sofern Patienten multiresistente Gram-negative Stäbchen mit Resistenz gegen alle vier Antibiotika aufweisen (Panresistenz) sind spezielle Hygienemaßnahmen erforderlich. Zusätzlich zur Basishygiene müssen Patienten isoliert und ggfs. durch speziell geschultes Personal versorgt werden. Quelle: Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Bundesgesundheitsblatt 2012, 55:1311–1354
Unser verwendetes Händedesinfektionsmittel ist ein Biozid-Produkt. Was bedeutet das?
Händedesinfektionsmittel, die sogenannte alte Wirkstoffe beinhalten, können bis 2024 bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kostenfrei als Biozid-Produkt angemeldet werden. Das Produkt erhält dann eine Kennnummer und wird bei der BAuA hinterlegt. Es finden keine Prüfungen hinsichtlich der Qualität, Wirkung und Unbedenklichkeit statt. Will ein Produzent sein Händedesinfektionsmittel als Arzneimittel zulassen, wendet es sich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). In einem aufwändigen Zulassungsverfahren werden Qualität, Wirkung und Unbedenklichkeit regelmäßig geprüft. Händedesinfektionsmittel, die in deutschen Gesundheitseinrichtungen professionell verwendet werden, müssen daher als Arzneimittel zugelassen sein.
Soll im Umgang mit Patienten, die eine clostridium difficile-Infektion haben, zusätzlich zur Händedesinfektion auch Händewaschen erfolgen?
Das stimmt. Eine Kombination der beiden Verfahren erhöht die Chance, das Darmbakterium clostridium difficile abzutöten. Diese Bakterien gehören zu den bakteriellen Sporenbildnern. Alkoholische Händedesinfektionsmittel wirken nur gegen vegetative Zellformen, aber nicht gegen Bakteriensporen. Das Robert Koch Institut empfiehlt daher, zunächst eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen und anschließend gründlich Hände zu waschen, damit die auf der Haut befindlichen Sporen durch den Wasch- und Reibvorgang entfernt werden. Quelle: Clostridium difficile, RKI-Ratgeber für Ärzte, Herausgeber: Robert Koch-Institut, 2011
Hat die CLP-Verordnung einen Einfluss auf die Verwendung von Flächendesinfektionsmitteln?
Ja. CLP steht für „Classification, Labelling and Packaging“ und bedeutet übersetzt „Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“. Bis spätestens Juni 2015 müssen Gefahrstoffe in Flächendesinfektionsmitteln darauf deklariert werden. Mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – der CLP Verordnung – passt sich das europäische System weltweit geltenden Vereinbarungen zur Kennzeichnung von Chemikalien an. Mit der Vereinheitlichung des Kennzeichnungssystems sollen die länderspezifischen Unterschiede in der Einstufung von Gefahrenklassen aufgehoben werden. Flächendesinfektionsmittel sind Biozide. Damit unterliegen sie der CLP-Verordnung. Bis zum 1. Juni 2015 müssen die Etiketten und Sicherheitsdatenblätter sämtlicher Produkte der EU-Verordnung angepasst werden.
Warum enthalten Hände-Desinfektionsmittel Farb- und Duftstoffe?
Farb- und Duftstoffe in alkoholischen Hände-Desinfektionsmitteln haben keinen Einfluss auf deren Wirksamkeit, weder positiv noch negativ. Ein angenehm empfundener Duft kann allerdings helfen, Menschen von dem medizinischen Nutzen des Desinfektionsmittels zu überzeugen. Aufgrund des Sensibilisierungsrisikos durch die zugesetzten Duft- und Farbstoffe werden mittlerweile allerdings zunehmen Empfehlungen ausgesprochen, duftstoff- und farbstofffreie Produkte zu verwenden.
Dürfen Schwangere und stillende Frauen ohne Einschränkung alkoholische Hände-Desinfektionsmittel und Haut-Antiseptika verwenden?
Ja, wenn die Hände-Desinfektionsmittel und Haut-Antiseptika ordnungsgemäß verwendet werden. Derzeit sind keine Risiken bekannt. Die Zusammensetzung der Produkte ist so gestaltet, dass die aus der Desinfektion resultierende Alkoholkonzentration im Blut unbedenklich ist. Dennoch sollten Hände-Desinfektionsmittel und Antiseptika im privaten Haushalt nur zielgerichtet angewendet werden. Sollte eine stillende Frau vor dem Stillen Antiseptika verwenden sollen, ist dies mit dem Arzt abzusprechen.
Muss bei bestehender Schwangerschaft in Bezug auf Flächen- und Instrumentendesinfektion etwas besonders beachtet werden?
Wichtig ist, dass die Produkte gemäß der Informationen der Sicherheitsdatenblätter (SIDA) verwendet werden. Dann kann eine Gefährdung von Schwangeren vermieden werden. Es gibt eine „Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz“ (MuSchArbV), die untersagt, dass Schwangere mit giftigen und gesundheitsschädlichen oder chronisch schädigenden Gefahrstoffen arbeiten dürfen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) überschritten wird. Sobald der Grenzwert überschritten wird, besteht ein Beschäftigungsverbot für die Schwangere. Anhand der jeweiligen SIDA sind alle gefahrstoffrechtlichen Informationen zu Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln der Assindia Produkte im Internet zu finden. Regelmäßige Belüftung (Stoßlüften) kann verhindern, dass der Grenzwert erreicht wird. Quellen: 1. Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 8 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) - http://www.gesetze-im-internet.de (Stand Februar 2015). 2. Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (zehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) - http://eur-lex.europa.eu (Stand Februar 2015).
Sind Flächendesinfektionsmittel auch bei kälteren Temperaturen problemlos verwendbar?
Nein. Einige Desinfektionsmittel wirken bei Temperaturen unter 10°C deutlich langsamer. Das bezeichnet man als „Kältefehler“. Durch längere Einwirkzeiten des Desinfektionsmittels oder eine höhere Dosierung kann dem entgegengewirkt werden. Als Richtwert gilt, dass bei Temperaturen von 10-15°C die Konzentration verdoppelt und bei Temperaturen von 1-10°C sogar verdreifacht werden sollte. Bei Desinfektionsmitteln, die in wässrigen Lösungen verwendet werden, kann bei sehr geringen Temperaturen eine Frostschicht entstehen. Hier ist anzunehmen, dass die Wirksamkeit des Desinfektionsmittels extrem eingeschränkt ist. Quelle: Wallhäußers Praxis der Sterilisation, Desinfektion, Antiseptik und Konservierung, 2008, S. 169.
Kann man erkennen, ob ein Händedesinfektionsmittel oder Hautantiseptikum als Arzneimittel zugelassen ist?
Ja. Denn alle in Deutschland zugelassenen Arzneimittel verfügen über eine Zulassungsnummer. Diese wird direkt auf das Etikett oder die Verpackung des Produktes gedruckt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist dafür zuständig. Quelle: http://www.bfarm.de
Sollte bei Ausbruch eines multiresistenten Erregers unbedingt ein Personalscreening gemacht werden, obwohl eine Sanierung nahezu ausgeschlossen ist?
Nicht unbedingt. Die Dringlichkeit des Personalscreenings hängt von der Risikobewertung der Patienten vor Ort ab. Ein Hygieneverantwortlicher muss die Situation analysieren und entscheiden, ob ein Personalscreening erforderlich ist. In der Regel wird es erst dann angeordnet, wenn es immer wieder zu neuen Infektionen kommt, deren Quelle unbekannt ist.
Patienten mit multiresistenten Gram-negativen Erregern werden behandelt. Sollte das Pflegepersonal auch dann Einmalhandschuhe tragen, wenn der Kontakt mit Körperflüssigkeiten des Patienten auszuschließen ist?
Diese Entscheidung hängt maßgeblich von der Resistenz des multiresistenten Erregers ab. Falls vom Robert Koch Institut Isolierungsmaßnahmen für den Patienten empfohlen werden, sollten Handschuhe bei jeglichem Kontakt mit dem Patienten oder möglicherweise kontaminierten Oberflächen getragen werden. Quelle: Hygienemaßnahmen bei Infektionen oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Bundesgesundheitsblatt 2012, 55:1311–1354.
Muss die Einwirkzeit eingehalten werden, wenn nach der Operation eines MRSA-Patienten eine Schlussdesinfektion erfolgt?
Ja, bei einer Schlussdesinfektion ist die angegebene Einwirkzeit einzuhalten. Daher sollten Eingriffe an MRSA-Patienten erst am Ende eines Operationsprogramms durchgeführt werden. Unmittelbar nach dem Eingriff sollten Reinigungsmaßnahmen entsprechend der Richtlinie für Krankenhaus-hygiene und Infektionsprävention erfolgen. Ein Konzept für die Flächendesinfektion bei multiresistenten Keimen (z.B. MRSA) existiert bislang nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene schreibt in der „Umsetzung der MRSA-Empfehlung“ der KRINKO bzgl. der Desinfektion folgendes. „Bei wahrscheinlicher Freisetzung von MRSA während der OP in die Umgebung wird die desinfizierende Zwischenreinigung auf das patientennahe Umfeld ausgedehnt (Fußboden, keine Wände). Das Trocknen des Desinfektionsmittels ist vor Richten der neuen OP abzuwarten“. Quelle: Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Bundesgesundheitsblatt 1999. 42: 954–958.
Wie werden Desinfektionsmittelspender aufbereitet?
Die Aufbereitung erfolgt maschinell. Entsprechend einer Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) werden alle Teile des Spenders thermisch bei einem A0-Wert von mindestens 60 aufbereitet. Quelle: Empfehlung zu Anforderungen an Seifen- und Händedesinfektionsmittelspender in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Assadian o. et al. Hyg Med 2011, 36 – 10.
Ist es erforderlich, dass sämtliche Wände des Untersuchungsraumes nach einer gastroenterologischen Untersuchung desinfiziert werden?
Nein. Nicht, wenn es sich um Wände handelt, die außerhalb des Patientenbereichs liegen. Flächen ohne häufigen Hand- oder Hautkontakt von Patienten und Personal müssen laut Robert Koch Institut nicht routinemäßig desinfiziert werden. Patientennahe Flächen könnten kontaminiert sein und bieten ein höheres Übertragungsrisiko als patientenferne Flächen. Das RKI geht davon aus, dass auch das Personal mit patientenfernen Flächen wenig Kontakt hat. Quelle: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI). Bundesgesundheitsblatt 2004, 47:51-61.
Müssen direkt Hygienemaßnahmen eingeleitet werden, wenn bei einem Patienten Verdacht auf Tuberkulose besteht?
Bei Verdacht auf Tuberkulose (Tb) empfiehlt der Arbeitskreis „Krankenhaus & Praxishygiene“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) folgendes Vorgehen:
  • Anlegen eines mehrlagigen Mund-Nasen-Schutzes durch das Personal
  • Patient aufklären, niemanden direkt anzuhusten
  • Patient aufklären, beim Husten Mund und Nase mit Tuch zu bedecken
  • rasche diagnostische Abklärung
  • gründliche Raumdurchlüftung
  • Wischdesinfektion potentiell kontaminierter Flächen
  Quellen: Infektionsverhütung bei Verdacht auf und bei diagnostizierter Tuberkulose (Tb), Empfehlung des „Arbeitskreises Krankenhaus- & Praxishygiene“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF). Hyg Med 2006, 31 (3): 103-105.
Was muss beachtet werden, wenn Hygienemaßnahmen bei einer EHEC-Erkrankung durchgeführt werden?
Alle Standardhygienemaßnahmen sollten strikt eingehalten werden. Als EHEC werden die entero-hämorrhagischen Escherichia coli-Bakterien bezeichnet, die Giftstoffe im Körper produzieren können. Die Übertragung erfolgt fäkal-oral. Wenn EHEC auftritt, soll zunächst die Standardhygiene strikt eingehalten werden. Das empfiehlt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch Institut (RKI). Quellen: 1. Empfehlungen des Robert Koch-Institutes (RKI) für Ärzte zu EHEC 2. Mielke M, Nassauer A., Herleitung von risikominimierenden, hier infektionspräventiven Maßnahmen in der Praxis - Bedeutung der Standardhygiene und ggf. ergänzender Maßnahmen zum Schutz von Patienten und Personal vor nosokomialen Infektionen., Robert Koch-Institut (November 2009).
Dürfen Schwangere MRSA-befallene Patienten pflegen?
Nein. Schwangere dürfen keinerlei infektiöse Patienten versorgen. Sowohl das Mutterschutzgesetz (MuSchG) als auch die Verordnungen zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz geben vor, dass Schwangere nicht in gefährlichen Bereichen arbeiten dürfen. MRSA-Bakterien sind sowohl für die Mutter als auch für das Kind gefährlich. Besonders risikoreich ist ein direkter und ungeschützter Körperkontakt zum Erkrankten oder zu Körperflüssigkeiten bzw. Gewebe des Patienten. Quelle: 1. Mutterschutzgesetz (MuSchG) 2. Mutterschutz in Alten- und Pflegeheimen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 2011.
Kann man sich im Krankenzimmer eines MRSA-Patienten anstecken, auch wenn nichts angefasst wird?
Theoretisch ja, aber die Infizierung durch die Luft ist unwahrscheinlich. Der MRSA-Erreger wird vorrangig über direkten Patientenkontakt, z.B. über die Hände übertragen. Die Übertragung über die Luft bzw. Aerosole ist allerdings auch möglich. Besucher und Personal sollten die empfohlenen Hygienemaßnahmen befolgen.
Wann müssen MRSA-Patienten in medizinischen Einrichtungen saniert werden?
Eine Sanierung ist grundsätzlich sinnvoll, wenn ein positiver MRSA-Befund vorliegt. Je nach Erreger gibt es unterschiedliche antibakterielle Wirkstoffe, die dem Patienten helfen können. Allein die Kolonisation mit MRSA-Bakterien stellt ein potenzielles Infektionsrisiko für den Patienten dar, auch wenn die Erkrankung noch nicht ausgebrochen ist. Sobald der Patient saniert ist, kann auch die Isolation aufgehoben werden. Das macht den Krankenhausaufenthalt für ihn angenehmer und Personal- und Materialkosten für die medizinische Einrichtung werden geringer. Quelle: Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Bundesgesundheitsblatt 1999. 42: 954-958.
Müssen spezielle Reinigungsmaßnahmen erfolgen, wenn ein MRSA-Patient in der Endoskopie-Abteilung behandelt wurde?
Ja. Die möglicherweise kontaminierten Flächen sollten im Anschluss an die Behandlung desinfiziert werden. Eine Schlussdesinfektion beugt einer Infektion der nachfolgenden Patienten vor. Je nach Erkrankung und Erreger erstreckt sich die Schlussdesinfektion auf die patientennahen bzw. alle erreichbaren Gegenstände und Oberflächen, die kontaminiert sein könnten. Quelle: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI). Bundesgesundheitsblatt 2004, 47:51-61.
Dürfen Besucher eines MRSA-befallenen Patienten ohne Hygienemaßnahmen das Zimmer betreten?
Nein. In Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen sollen die Besucher nach Angaben des Robert Koch Instituts dazu angehalten werden, notwendige Schutzmaßnahmen zur Prävention gegen die Weiterverbreitung von MRSA auszuführen. Dazu gehören das Tragen eines Schutzkittels, eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Durchführung einer hygienischen Händedesinfektion. Das Personal ist für die Information der Besucher zuständig. Quelle: Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Bundesgesundheitsblatt 1999. 42: 954-958.
Ist ein MRSA-Screening für künftige Bewohner einer Pflegeeinrichtung vor deren Einzug erforderlich?
Nein. Die Übertragungsrate von MRSA ist in Pflegeheimen laut Robert Koch Institut deutlich geringer als in Krankenhäusern. Daher sollte nur bei häufigem Auftreten von MRSA-Infektionen ein Screening der Bewohner durchgeführt werden. Quelle: 1. Infektionsprävention in Heimen. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI). Bundesgesundheitsblatt 2005, 48:1061-1080. 2. Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Bundesgesundheitsblatt 1999. 42: 954–958.
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